Ballfotos 2012
Am 4.2.2012 veranstaltete die Feuerwehr Seiersberg ihren alljährlichen Ball
in der Shopping City Seiersberg.
Alle Fotos hierzu finden sie auf unserer Event Seite unter:
Rettungsgasse ab 2012
Achtung ab 01.01.2012!
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr still steht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
www.rettungsgasse.com Video: http://www.youtube.com/watch?v=l1UbZFYuPEE
Wichtige Regeln im Alarmfall!
Verhalten im Alarmfall!
Notrufnummern sollten in keinem Handy fehlen!
122 Feuerwehr
03133 122 Feuerwehr Graz Umgebung
133 Polizei
144 Rettung
Melden des Vorfalles mit genauen Angaben (falls möglich)! WER meldet - WAS ist geschehen - WO ist der Vorfall.
Unbedingt am Alamierungsort in sicheren Abstand auf die Einsatzkräfte warten.
Wenn möglich Erste Hilfe leisten, Einsatzkräfte Einweisen, Ruhe bewahren.
