Rettungsgasse

Bei Staubildung Rettungsgasse

Seit 2012 muss die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen vorausschauend gebildet werden.

Es gilt: Bei Staubildung RETTUNGSGASSE!

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Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand

  • klare und einfache Verhaltensregeln
  • rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
  • breite Zufahrtsmöglichkeit
  • schnelle Versorgung von Verletzten
  • keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
  • einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Schweiz

 

Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden!

Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Spur zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

 

Wann?

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, müssen alle Verkehrsteilnehmer den Weg für Einsatzkräfte freihalten – egal ob Sie sich auf einer zwei- oder mehrspurigen Autobahn oder Schnellstraße befinden. Rettung, Feuerwehr und Polizei können so im Notfall ungehindert passieren.

 

Wie?

Alle Fahrzeuge der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links und ordnen sich parallel zur Straße am Rand ein. Alle anderen fahren so weit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.

Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt

Gebildet wird die Rettungsgasse von allen Verkehrsteilnehmern, die ihrerseits zum vorausschauenden Fahren verpflichtet sind. Denn die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.

Gebildet wird die Rettungsgasse nicht erst in der Stausituation, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Wer sich nicht einordnet, oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Und eine Mahnung: Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.

Die Regeln sind klar. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen sich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.

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